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Verletzungsrechtsprechung muss angepasst werden

patentverein.de sieht erste Anzeichen für mehr Mittelstandsorientierung im Patentwesen

Ein Artikel in der juristischen Fachzeitschrift GRUR (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht) lässt Hoffnung im Mittelstand aufkommen: Führende Patentrechtler kommen zu dem Schluss, dass die stark unterschiedlichen Prozessdauern von Nichtigkeitsverfahren und Verletzungsklagen zu Veränderungen in der Rechtsprechung führen müssen. Damit greift die Justiz erstmals einen seit langem geäußerten Vorschlag des patentverein.de auf, der wesentlicher Bestandteil seines Gesetzentwurfs 2011 für vorläufigen Rechtsschutz gegenüber der Patenterteilung ist.



Die Experten Dr. jur. Thomas Kühnen, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf und Patentanwalt Dr. Rolf Claessen beschreiben die aktuelle Situation im Fachartikel der Juni-Ausgabe der GRUR (S. 592 ff.) und kommen zum Schluss:
»Sofern sich die Verfahrensdauer im Rechtsbestandsverfahren in der Zukunft nicht durchgreifend verbessert, werden die Verletzungsgerichte nicht umhin kommen, ihren bisherigen Aussetzungsmaßstab vor dem Hintergrund der deutlichen Erfolgsquoten von Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren neu zu überdenken.«



Die Situation heute: Häufig ziehen Zivilklagen zur Verletzung von Patenten eine Gegenklage auf Nichtigkeit des Patents vor einem Patentgericht nach sich. In diesem Nichtigkeitsverfahren wird ausführlich geprüft, ob das vermeintlich verletzte Patent überhaupt rechtlichen Bestand hat. Dennoch ist es üblich, dass Verletzungsklagen zügig entschieden und Urteile ohne Aussetzung vollstreckbar werden, lange bevor der eigentliche Bestand des Patents geklärt ist. Nicht selten führt die sorgfältige Prüfung eines Patents vor dem Bundespatentgericht zur vollständigen oder teilweisen Vernichtung wegen fehlender Neuheit oder erfinderischer Tätigkeit.


»Eine frühe vollstreckbare Verurteilung ohne die Nichtigkeitsklage abzuwarten, kann zur Offenlegung von Kundendaten, zur Vernichtung von Lagerbeständen oder zur Aufgabe von ganzen Produktionslinien bis zum Ruin führen. Auch wenn im Nachhinein das vermeintlich verletzte Patent für nichtig erklärt wird, tritt der finanzielle Schaden doch sofort ein und ist praktisch nicht mehr heilbar«, sagt Dr. Heiner Flocke, Vorsitzender von patentverein.de.
»Insofern ist dieser Hinweis in der GRUR ein großer Schritt in die richtige Richtung, stellt doch die Justiz selbst ihr derzeitiges Vorgehen erstmals in Frage. Heute werden Millionen Euro ungerechtfertigt vernichtet und vor allem der deutsche Mittelstand in erheblichem Maße bedroht, Opfer der Patentgerichtsbarkeit zu werden.«




patentverein.de e. V. ist ein im Jahr 2003 gegründeter deutscher Fachverband für Wirtschaftsunternehmen, die den Industriebereichen Antriebstechnik, Sensorik und Automation angehören. Der patentverein.de e. V. arbeitet als Selbsthilfeorganisation der Industrie und unterstützt das Patentwesen in dem Bemühen, geforderten Qualitätsansprüchen gerecht zu werden.

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